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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivilsachen, Betreuungssachen, Einzelrichterangelegenheiten in Strafsachen sowie auch für den Amtsgerichtsbezirk Adelsheim zuständig in Schöffengerichts- und Bußgeldsachen.

Beim Amtsgericht Buchen wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.



Folgende Aufgaben/ Verfahren werden bei anderen Gerichten zentral bearbeitet:

  • Für Familien-, Zwangsversteigerungs, Insolvenz-, Nachlass- und Jugendschöffensachen ist das Amtsgericht Mosbach zuständig.
  • Für Handels- und Genossenschaftsregisterangelegenheiten sowie für die Führung des Vereinsregisters ist das Amtsgericht Mannheim zuständig.
  • Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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