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Geschichte

Nur vier Jahre nach den revolutionären Wirren, die die Monarchien Europas bis auf die Grundfesten erschütterten, wurde im Großherzogtum Baden die zivil- und strafrechtlicheTätigkeit der Aufsicht der Hofgerichte und des Justizministeriums unterstellt. Es dauerte jedoch ein weiteres halbes Jahrzehnt, bis eine Rechtsverordnung bestimmte, dass die Gerichtsbarkeit erster Instanz, bislang im Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter und Amtsrevisorate, künftig von selbstständigen Amtsgerichten auszuüben  sei.

In diese Zeit staatlicher Neuorganisation nach den Jahren 1848/49 fällt auch die Einrichtung des "Großherzoglichen Amtsgerichts Buchen", das seine Zuständigkeit zunächst mit dem gleichzeitig ins Leben gerufenen Amtsgericht Walldürn teilte.

Nach der Volkszählung von 1861 gehörten dem Amtsgericht Buchen 14204 "Seelen" an. 1879 waren es immerhin schon 14682. Die Fläche seines Bezirks betrug damals 276,44 Hektar.

Nur wenig ist über die Geschichte der kleinen Behörde bekannt. In  seiner Registratur verwahrte "Generalia" berichten von den Amtsrichtern und Dienstverwesern, die es vor und nach der  Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert hierher verschlug. Die Zahl der Einwohner des Gerichtsbezirks hat sich während des Ersten weltkriegs übrigens auf 14289 verringert. Außerdem hat der Krieg "eine Verminderung der Geschäfte" hervorgerufen.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs verloren die badischen Amtsgerichte mit dem Thronverzicht des Großherzogs am 22.11.1918 die Bezeichnung "Großherzoglich". Baden wrude im Frühjahr 1919 Freistaat. An seiner Spitze stand der Staatspräsident, der vom Landtag jährlich zu wählen war.

Was zur Zeit der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft im Bezirk des Buchener Amtsgerichts geschah, wird wohl nicht mehr genau zu ergründen sein. Spuren sucht man in den staatlichen Archiven vergebens. Denn nach dem Krieg wurde auch die Buchener Justiz einer gründlichen Entnazifizierung unterzogen.

Rasch normalisieirten sich nach dem Krieg auch die hiesigen Verhältnisse. Das mit Wirkung vom 1.10.1938 geschlossene Gerichtsgefängnis wurde im Februar 1947 wieder in Betrieb genommen und der Aufsicht des Dienstvorstands des Amtsgerichts unterstellt. Es behielt seine Funktion bis ans Ende der 60er Jahre.

Unter der Konzentration von Zuständigkeiten bei größeren Gerichten hat die kleine Behörde schwer gelitten. Die Arbeit ist dennoch nicht weniger geworden. Über 46000 Recht suchende Bürger gilt es heute zu betreuen. Die Zahl der im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwälte hat sich auf 23 erhöht.

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